Bauausführung

Baubeschreibung

Baubeschreibung und andere wichtige Punkte

Die Baubeschreibung ist natürlich ein besonders wichtiges Detail. Hier einige wesentliche Punkte:

  1. Bauantrag / Bauleitung

1.1 Allgemeine Beschreibung

Es wird ein ausgebautes Wohnhaus gemäß der separaten Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt.

1.2 Planungsphase und Ansprechpartner

Für den Bau des Hauses steht ein erfahrenes Bauteam von Anfang an als Ansprechpartner zur Verfügung. Dieses Team begleitet den Auftraggeber bis zur Schlüsselübergabe und kümmert sich darum, dass die Baubeschreibung eingehalten wird. Welche Leistungen hier vom Auftragnehmer erbracht werden und welche vom Auftraggeber zu erbringen sind, ist im Folgenden dargestellt.

Planungsgespräch mit Auftraggeber & Architekten

Im Planungsgespräch werden die Grundlagen für die Planungsleistungen und Bauausführung (Baubeschreibung) festgelegt. Es wird die Lage des Hauses auf dem Grundstück für den Bauantrag vorbereitet. Weiterhin werden die Ergebnisse des Baugrundgutachtens dem Auftraggeber erklärt. Die Grundstückverhältnisse entsprechend § 1 werden überprüft. Falls wegen des Baugrundgutachtens oder den Grundstücksverhältnissen Änderungen des Hauses notwendig werden sollten, oder der Auftraggeber noch Planänderungen wünscht, so werden diese mit dem Auftraggeber abgestimmt. Nach dem Planungsgespräch wird mit den Planungsleistungen begonnen. Deshalb sind Planänderungen nach dem Planungsgespräch nur noch mit Zustimmung des Auftragnehmers (und gegen Aufpreis) möglich.

1.3 Bauantrag

Die Bauberatung lässt die kompletten Bauantragsunterlagen basierend auf Entwurfszeichnungen / Vorentwürfe zu ihren Typenhäusern oder nach den Wünschen des Auftraggebers durch einen Architekten erstellen.

Hierzu gehören:

  • Genehmigungsplanung mit den Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) Maßstab 1 : 100
  • Baubeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
  • Berechnung der Grund- und Geschossflächen bzw. Baumassen
  • Statische Berechnung
  • Wärmeschutzberechnung entsprechend der EnEV 2014
  • Berechnung der Wohn- und Nutzfläche nach II.BV

Ein Grundstückentwässerungsplan kann als Zusatz vereinbart werden.

Die Unterlagen werden dem Auftraggeber zur Unterschrift vorgelegt und danach durch den Auftraggeber / Bauherrn beim zuständigen Amt eingereicht. Dazu anfallende Behördengebühren und Kosten sind durch Auftraggeber zu tragen.

  • Bauleitung

Die komplette Bauleitung und Bauüberwachung zur Errichtung des Neubaus für den vertraglich festgelegten Leistungsumfang wird während der gesamten Bauzeit von den Baubesprechungen bis zur Endabrechnung durch einen qualifizierten Bauleiter wahrgenommen. Die Bauleitung koordiniert die Handwerksbetriebe, führt Gütekontrollen durch und überwacht die Ausführung der einzelnen Gewerke für den Auftraggeber. Durch den unabhängigen Baugutachter (Option -TÜV) finden zunächst eine Überprüfung der Planung sowie Überprüfungen des Hauses während der Bauphase und dann die Überprüfungen des Objekts vor der Abnahme statt. Das baubegleitende Qualitätskontrolling erfolgt nur zu den vertraglichen Leistungen.

Die Baubeschreibung laden Sie sich am besten als PDF hier runter:

Schlüsselfertig: BuL_EnEV2016_08-2016

Ausbauhaus:      BuL_Kurzform_Ausbauhaus_08-2016

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